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Bussgeldverfahren wegen Blockade der Rhein-Main Airbase eingeleitet

Deutsche Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen e. V.
Gruppe Nürnberg, Adam-Klein-Str. 6, 90429 Nürnberg
tel 0911/2876971, fax 0911/2876556, e-mail: dfgvk.nbg@planet-interkom.de
http://www.dfg-vk.de

P R E S S E M I T T E I L U N G - Nürnberg, 16.10.99

Bussgeldverfahren wegen Blockade der Rhein-Main Airbase eingeleitet

Nürnberg, Frankfurt/M., 16.10.99

Wegen der Teilnahme an einer Demonstration und Blockade der Zufahrt der Rhein-Main Airbase am 30.5.99 wurden gegen 32 Personen Bussgeldverfahren des Ordnungsamtes Frankfurt am Main eingeleitet. Unter den Betroffenen befinden sich drei Nürnberger.

Den TeilnehmerInnen wird vorgeworfen gegen das Versammlungsgesetz (§29 I VersG) verstossen zu haben. Die Behörden in Frankfurt am Main haben das Ordnungswidrigkeitsverfahren nun auch für die erste Blockade der Rhein-Main Airbase, die am 9. Mai 1999 stattfand, ausgeweitet.

Mittlerweile wurden die ersten Bussgelder in Höhe von DM 136,- verhängt. Dagegen wird aktuell Widerspruch eingelegt.

Der Vorwurf basiert auf zwei Demonstrationen aus Anlass des Angriffskrieges der NATO gegen Jugoslawien vor der Rhein-Main Airbase, an der am 9. Mai ca. 20 Personen und am 30 Mai ca. 60 Personen teilgenommen hatten. Von der Rhein-Main Airbase starteten während des Angriffskrieges gegen Jugoslawien täglich ca. 100 US-amerikanische Militärmaschinen, um NATO-Kampfflugzeuge mit Treibstoff zu versorgen. TeilnehmerInnen dieser gewaltfreien Demonstration, zu der die Deutsche Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) und andere Friedens-organisationen aufgerufen hatten, wurden damals für mehrere Stunden in Polizeigewahrsam genommen.

Nachdem bundesweit Ermittlungsverfahren eingeleitet und bereits die besagten Strafbefehle gegen KriegsgegnerInnen wegen des Aufrufes zur Desertion ergangen sind, intensiviert sich auch die Kriminalisierung gegen die TeilnehmerInnen der damaligen friedlichen Blockadeaktion gegen den NATO-Angriffskrieg. Die KriegsgegnerInnen wollen die Bussgelder nicht zahlen. Statt dessen wollen diese in einem Prozess vor dem Amtsgericht Frankfurt/M. klären lassen, ob die Blockadeaktion wegen des verfassungswidrigen Angriffskrieges (Art. 26 I GG) gegen einen souveränen Staat legitim war.

Torsten Froese von der DFG-VK und Totalverweigerer-Initiative Frankfurt/M: erklärte, dass “die intensive bundesweite Kriminalisierung von KriegsgegnerInnen und die Einstellungen des Ermittlungsverfahrens gem. §80 Strafgesetzbuch gegen die Bundesregierung wegen der Führung des verbotenen Angriffskrieges gegen Jugoslawien Ausdruck der politischen Justiz der neuen Militärmacht BRD” sei.

Für die Richtigkeit,

Jost Gruber, DFG-VK Nürnberg


http://www.dkp-hessen.de/
• Autor: DKP Hessen •



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