Bussgeldverfahren wegen Blockade der Rhein-Main Airbase eingeleitet
Deutsche Friedensgesellschaft - Vereinigte
KriegsdienstgegnerInnen e. V.
Gruppe Nürnberg, Adam-Klein-Str. 6, 90429 Nürnberg
tel 0911/2876971, fax 0911/2876556, e-mail: dfgvk.nbg@planet-interkom.de
http://www.dfg-vk.de
P R E S S E M I T T E I L U N G - Nürnberg, 16.10.99
Bussgeldverfahren wegen Blockade der Rhein-Main Airbase eingeleitet
Nürnberg, Frankfurt/M., 16.10.99
Wegen der Teilnahme an einer Demonstration und Blockade der Zufahrt der
Rhein-Main Airbase am 30.5.99 wurden gegen 32 Personen Bussgeldverfahren des
Ordnungsamtes Frankfurt am Main eingeleitet. Unter den Betroffenen befinden
sich drei Nürnberger.
Den TeilnehmerInnen wird vorgeworfen gegen das Versammlungsgesetz (§29
I VersG) verstossen zu haben. Die Behörden in Frankfurt am Main haben das
Ordnungswidrigkeitsverfahren nun auch für die erste Blockade der
Rhein-Main Airbase, die am 9. Mai 1999 stattfand, ausgeweitet.
Mittlerweile wurden die ersten Bussgelder in Höhe von DM 136,-
verhängt. Dagegen wird aktuell Widerspruch eingelegt.
Der Vorwurf basiert auf zwei Demonstrationen aus Anlass des Angriffskrieges
der NATO gegen Jugoslawien vor der Rhein-Main Airbase, an der am 9. Mai ca. 20
Personen und am 30 Mai ca. 60 Personen teilgenommen hatten. Von der Rhein-Main
Airbase starteten während des Angriffskrieges gegen Jugoslawien
täglich ca. 100 US-amerikanische Militärmaschinen, um
NATO-Kampfflugzeuge mit Treibstoff zu versorgen. TeilnehmerInnen dieser
gewaltfreien Demonstration, zu der die Deutsche Friedensgesellschaft -
Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) und andere Friedens-organisationen
aufgerufen hatten, wurden damals für mehrere Stunden in Polizeigewahrsam
genommen.
Nachdem bundesweit Ermittlungsverfahren eingeleitet und bereits die besagten
Strafbefehle gegen KriegsgegnerInnen wegen des Aufrufes zur Desertion ergangen
sind, intensiviert sich auch die Kriminalisierung gegen die TeilnehmerInnen der
damaligen friedlichen Blockadeaktion gegen den NATO-Angriffskrieg. Die
KriegsgegnerInnen wollen die Bussgelder nicht zahlen. Statt dessen wollen diese
in einem Prozess vor dem Amtsgericht Frankfurt/M. klären lassen, ob die
Blockadeaktion wegen des verfassungswidrigen Angriffskrieges (Art. 26 I GG)
gegen einen souveränen Staat legitim war.
Torsten Froese von der DFG-VK und Totalverweigerer-Initiative Frankfurt/M:
erklärte, dass die intensive bundesweite Kriminalisierung von
KriegsgegnerInnen und die Einstellungen des Ermittlungsverfahrens gem. §80
Strafgesetzbuch gegen die Bundesregierung wegen der Führung des verbotenen
Angriffskrieges gegen Jugoslawien Ausdruck der politischen Justiz der neuen
Militärmacht BRD sei.
Für die Richtigkeit,
Jost Gruber, DFG-VK Nürnberg
|