Junge Welt 24.4.99
»Humanitäre Intervention«? Joseph Fischer hat gelogen
Dokumente belegen: Bundesregierung täuschte Parlament und
Öffentlichkeit
Die Bundesregierung und insbesondere Bundesaußenminister Joseph
Fischer haben den Bundestag und die Öffentlichkeit in schwerem Maße
getäuscht. Bisher unveröffentlichte Dokumente des Bonner
Auswärtigen Amtes belegen, daß es im März 1999 keinen Grund und
keine Rechtfertigung für die von Fischer und Bundeskanzler Gerhard
Schröder (SPD) behauptete »humanitäre Intervention« der
NATO gegen Jugoslawien gab.
Vor den am 24. März begonnenen Luftangriffen drohte den Kosovo-Albanern
wegen ihrer ethnischen Zugehörigkeit keine Verfolgung durch die serbisch
dominierte Staatsmacht in Jugoslawien. Vielmehr ging auch das
Fischer-Ministerium davon aus, daß die Maßnahmen jugoslawischer
Sicherheitskräfte gegen die UCK gerichtet waren und »nicht gegen
Kosovo-Albaner als ethnisch definierte Gruppe«.
Auszüge aus den amtlichen Dokumenten, die dieses aussagen, hat jetzt
die Organisation IALANA ( Juristinnen und Juristen gegen atomare, biologische
und chemische Waffen - Für gewaltfreie Friedensgestaltung) verschiedenen
Medien übermittelt. Dabei handelt es sich um Auskünfte, die das
Auswärtige Amt verschiedenen deutschen Verwaltungs- und
Oberverwaltungsgerichten im Herbst/Winter 1998/1999 und auch noch im März
1999 gegeben hat. Diese amtlichen Auskünfte zeigen, daß es nach
Auffassung des von Joseph Fischer geleiteten Auswärtigen Amtes zwischen
November 1998 und März 1999 keine wesentliche Veränderung der
Situation im Kosovo gegeben hat.
In einem »Lagebericht« des Amtes vom 18. November 1998 hatte es
geheißen:
»Im Kosovo selbst hat sich die schwierige humanitäre Situation
etwas entspannt. Die Rahmenbedingungen für die Versorgung von
Bedürftigen haben sich verbessert ... Die Kampfhandlungen im Kosovo wurden
von beiden Seiten mit militärischen Mitteln geführt, wobei auf
serbisch-jugoslawischer Seite die Sicherheitskräfte bei der Einnahme von
Ortschaften auch mit schweren Waffen vorgingen. Beim Einzug der serbischen
Sicherheitskräfte in zurückeroberte Ortschaften kam es zu
Übergriffen gegen dort verbliebene Bewohner. Die durch die Presse
wiederholt gemeldeten >Massaker< und Meldungen über
>Massengräber< trugen zur Beunruhigung der Flüchtlinge bei,
konnten jedoch durch internationale Beobachter bislang nicht bestätigt
werden.«
Dieser »Lagebericht« trägt die Signatur »514-516,
80/3 YUG«.
In einer Amtlichen Auskunft vom 28. Dezember 1998 an das
Niedersächsische Oberverwaltungsgericht gab Fischers Ministerium dann
folgenden Bescheid: »Nach Erkenntnis des Auswärtigen Amts sind die
Maßnahmen der Sicherheitskräfte in erster Linie auf die
Bekämpfung der UCK gerichtet, die unter Einsatz terroristischer Mittel
für die Unabhängigkeit des Kosovo, nach Angaben einiger ihrer
Sprecher sogar für die Schaffung eines >Groß-Albanien<
kämpft.« Und noch am 15. März 1999, neun Tage vor dem Beginn des
NATO-Angriffs, teilte das Auswärtige Amt dem Verwaltungsgericht Mainz mit:
»Wie im Lagebericht vom 18. 11. 1998 ausgeführt, hat die UCK seit dem
Teilabzug der (serbischen) Sicherheitskräfte im Oktober 1998 ihre
Stellungen wieder eingenommen, so daß sie wieder weite Gebiete im
Konfliktgebiet kontrolliert. Auch vor Beginn des Frühjahrs 1999 kam es
weiterhin zu Zusammenstößen zwischen UCK und
Sicherheitskräften, auch wenn diese bislang nicht die Intensität der
Kämpfe vom Frühjahr/Sommer 1998 erreicht haben.«
Nach Ansicht von IALANA belegen die Dokumente sowie die nach dem 24.
März sprunghaft angestiegenen Flüchtlingszahlen eindeutig: »Die
beklagenswerte >humanitäre Katastrophe< für die Menschen im
Kosovo und in den Nachbarstaaten ist mithin erst die Folge der Kriegsereignisse
nach Beginn der NATO-Luftangriffe.« (jW) (Weitere Auszüge aus den
Dokumenten folgen)
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