Aktenvermerk über eine Besprechung im Reichswirtschaftsministerium am
16. August 1940 (Auszüge)
Nach einer Entscheidung des Reichsmarschalls soll die Schaffung der
Großraumwirtschaft auch mit Mitteln der Privatwirtschaft erreicht werden.
Notwendig ist der Erwerb der franz[ösischen] und engl[ischen]
Kapitalbeteiligungen in Rumänien (Mineralölunternehmen), in
Jugoslawien (Bergbaubetriebe), in Ungarn sowie in den besetzten Gebieten,
ferner aber auch in Spanien und in der Türkei...
Die erworbenen Beteiligungen sollen in Deutschland zentral aufgefangen
werden, da zur Zeit noch keine Entscheidung darüber möglich ist, wem
die Beteiligungen zufallen. Die spätere Verteilung der Beteiligungen soll
sich in erster Linie nach privatwirtschaftlichen Gesichtspunkten richten. Der
Erwerber hat gegen Übernahme der Beteiligung ein entsprechendes Entgelt zu
zahlen. Für die Zwischenzeit erschien es am zweckmäßigsten,
wenn die erworbenen Beteiligungen von einer Bank aufgefangen und für das
Reich gehalten werden.
In der Sitzung wurde erwähnt, daß es bereits in einigen
Fällen gelungen ist, über die Bestellung von Treuhändern in den
besetzten Gebieten die tatsächliche Leitung von Unternehmen in den
Niederlanden und in Südosteuropa (z. B. Mines de Bor in Jugoslawien) in
deutsche Hand zu bringen.
Vollständiger Text in: Anatomie der Aggression, S. 87
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