Angriff von CDU und FDP auf Personalvertretung in Hessen
Das Demokratieabbau-Beschleunigungsgesetz
Wer gegen die "schwerfällige Verwaltung" wettert und androht,
Feuer unter die Bürosessel der Amtsstuben zu legen, der findet in der
Öffentlichkeit nicht wenig Beifall.
Denn jede(r) kann - natürlich - aus eigener Erfahrung auf reichlich
Ärger und lange Wartezeiten bei der Bearbeitung eines Antrags auf
Sozialhilfe, Arbeitslosengeld oder bei der Anmeldung des Autos zum TÜV
zurückblicken. Deshalb darf es nicht verwundern, daß die hessische
CDU-FDP-Landesregierung mit ihrem Gesetzentwurf "zur Beschleunigung von
Entscheidungsprozessen innerhalb der öffentlichen Verwaltung" selbst
bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - von denen anderer
Branchen ganz zu schweigen - auf offene oder verdeckte Zustimmung
stößt.
Dies führte zu dem Dilemma, daß es der ÖTV und den anderen
DGB Gewerkschaften Hessens nur schwer möglich war, einen breiten Protest
gegen die Pläne der Landesregierung zu entwickeln. Dabei wäre gerade
das nötig gewesen, um zu demonstrieren, daß die Beschäftigten
einer Demontage wichtiger Personalvertretungsrechte aktiv entgegentreten. Was
nämlich CDU und FDP anpeilen, das wird zu einem tiefgreifenden
Demokratieabbau in den Verwaltungen führen. Beispielsweise sollen
Personalräte künftig bei ordentlichen Kündigungen nicht mehr
mitbestimmen, sondern nur noch mitwirken können; auch bei Entlassungen im
Beamtenbereich. Der gleiche Eingriff in die Mitbestimmungsrechte ist auch bei
wirtschaftlichen Angelegenheiten vorgesehen.
Damit ließe sich ein Bremsklotz für eine zügigere
Privatisierung bisher öffentlicher Dienstleistungen beseitigen. Und auch
bei der Einführung neuer Arbeitsmethoden, technischer
Rationalisierungsmaßnahmen oder der Vergabe von Arbeiten oder Aufgaben an
externe Anbieter würden die betroffenen Arbeiter, Angestellten und Beamten
nicht mehr qualifiziert beteiligt. Schließlich planen CDU und FDP, die
Personalratsgremien zu verkleinern und die Freistellungen von
Personalräten bei 300 bis 600 Beschäftigten nur noch eine halbe
Stelle - zu verringern. Mit diesen Maßnahmen sollen nach den
Wünschen der hessischen Landesregierung "überzogene
Beteiligungsrechte der Personalvertretungen und aufwendige Verfahrensregelungen
sowie "Hemmnisse für eine effiziente, bürgerorientierte und
zeitnahe Aufgabenerledigung" beseitigt werden.
Wenn es CDU und FDP lediglich um eine Beschleunigung der
Verwaltungsabläufe ginge, dann bräuchte sie bloß die
zahlreichen Verbesserungsvorschläge vieler Personalvertretungen und der
ÖTV in Hessen übernehmen. Doch die Regierungskoalition sagt
"Beschleunigung", weil sie die "unnötige" Zeit der
durch aktive Gewerkschafter beeinflußte demokratische Meinungs- und
Entscheidungsprozesse einsparen möchte. Bisher konnten CDU und FDP ihr
Ziel erreichen und das Gesetz verabschieden; es tritt am 1. August 1999 in
Kraft.
Daran rüttelten auch ein mäßig besuchter Aktionstag der
hessischen DGB-Gewerkschaften in Wiesbaden und die "kritischen"
Diskussionsbeiträge von SPD-Abgeordneten im Landtag fast nichts. Wenn
diese Beispiele für Demokratieabbau und gewerkschaftliche
Zurückhaltung Schule machen, dann dürfte es nur noch eine Frage der
Zeit sein, bis der Griff nach den Rechten der Betriebsverfassung auch in
anderen Wirtschaftsbereichen offensiv auf die Tagesordnung gesetzt wird.
Horst Gobrecht
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