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Angriff von CDU und FDP auf Personalvertretung in Hessen

Das Demokratieabbau-Beschleunigungsgesetz

Wer gegen die "schwerfällige Verwaltung" wettert und androht, Feuer unter die Bürosessel der Amtsstuben zu legen, der findet in der Öffentlichkeit nicht wenig Beifall.

Denn jede(r) kann - natürlich - aus eigener Erfahrung auf reichlich Ärger und lange Wartezeiten bei der Bearbeitung eines Antrags auf Sozialhilfe, Arbeitslosengeld oder bei der Anmeldung des Autos zum TÜV zurückblicken. Deshalb darf es nicht verwundern, daß die hessische CDU-FDP-Landesregierung mit ihrem Gesetzentwurf "zur Beschleunigung von Entscheidungsprozessen innerhalb der öffentlichen Verwaltung" selbst bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - von denen anderer Branchen ganz zu schweigen - auf offene oder verdeckte Zustimmung stößt.

Dies führte zu dem Dilemma, daß es der ÖTV und den anderen DGB Gewerkschaften Hessens nur schwer möglich war, einen breiten Protest gegen die Pläne der Landesregierung zu entwickeln. Dabei wäre gerade das nötig gewesen, um zu demonstrieren, daß die Beschäftigten einer Demontage wichtiger Personalvertretungsrechte aktiv entgegentreten. Was nämlich CDU und FDP anpeilen, das wird zu einem tiefgreifenden Demokratieabbau in den Verwaltungen führen. Beispielsweise sollen Personalräte künftig bei ordentlichen Kündigungen nicht mehr mitbestimmen, sondern nur noch mitwirken können; auch bei Entlassungen im Beamtenbereich. Der gleiche Eingriff in die Mitbestimmungsrechte ist auch bei wirtschaftlichen Angelegenheiten vorgesehen.

Damit ließe sich ein Bremsklotz für eine zügigere Privatisierung bisher öffentlicher Dienstleistungen beseitigen. Und auch bei der Einführung neuer Arbeitsmethoden, technischer Rationalisierungsmaßnahmen oder der Vergabe von Arbeiten oder Aufgaben an externe Anbieter würden die betroffenen Arbeiter, Angestellten und Beamten nicht mehr qualifiziert beteiligt. Schließlich planen CDU und FDP, die Personalratsgremien zu verkleinern und die Freistellungen von Personalräten bei 300 bis 600 Beschäftigten nur noch eine halbe Stelle - zu verringern. Mit diesen Maßnahmen sollen nach den Wünschen der hessischen Landesregierung "überzogene Beteiligungsrechte der Personalvertretungen und aufwendige Verfahrensregelungen sowie "Hemmnisse für eine effiziente, bürgerorientierte und zeitnahe Aufgabenerledigung" beseitigt werden.

Wenn es CDU und FDP lediglich um eine Beschleunigung der Verwaltungsabläufe ginge, dann bräuchte sie bloß die zahlreichen Verbesserungsvorschläge vieler Personalvertretungen und der ÖTV in Hessen übernehmen. Doch die Regierungskoalition sagt "Beschleunigung", weil sie die "unnötige" Zeit der durch aktive Gewerkschafter beeinflußte demokratische Meinungs- und Entscheidungsprozesse einsparen möchte. Bisher konnten CDU und FDP ihr Ziel erreichen und das Gesetz verabschieden; es tritt am 1. August 1999 in Kraft.

Daran rüttelten auch ein mäßig besuchter Aktionstag der hessischen DGB-Gewerkschaften in Wiesbaden und die "kritischen" Diskussionsbeiträge von SPD-Abgeordneten im Landtag fast nichts. Wenn diese Beispiele für Demokratieabbau und gewerkschaftliche Zurückhaltung Schule machen, dann dürfte es nur noch eine Frage der Zeit sein, bis der Griff nach den Rechten der Betriebsverfassung auch in anderen Wirtschaftsbereichen offensiv auf die Tagesordnung gesetzt wird.

Horst Gobrecht


http://www.dkp-hessen.de/
• Autor: DKP Hessen •



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