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Derzeit wird nicht nur im Landtag darüber diskutiert, wie die Hessische Verfassung zu ändern sei.
Nur sei die Frage erlaubt: warum?
Als am 1. Dezember 1946 die Verfassung des Landes Hessen durch Volksentscheid angenommen wurde, waren die Verbrechen des Faschismus noch gegenwärtig. So herrschte der Wille zu einem wirklichen Neubeginn.
Auch die CDU bekannte sich in ihrem Ahlener Programm zum Sozialismus.
Der breite Wille war, Deutschland sollte endgültig entmilitarisiert werden, faschistische Parteien und Organisationen nie mehr geduldet, die Großkonzerne zerschlagen und die Macht des Großkapitals, das Hitler mit seiner NSDAP an die Regierung gebracht hatte, sollte beschnitten werden.
Dazu wurden die Bestimmungen des Potsdamer Abkommens mit Artikel 139 Bestandteil des Grundgesetzes der BRD.
Und diesem Sinne entsprechen zahlreiche Artikel der Hessischen Verfassung wie u. a. das Recht auf Arbeit (Artikel 28), Verbot der Aussperrung (Artikel 29), eine einheitliche Sozialversicherung (Artikel 35), die Sozialisierung der Eisen- und Stahlindustrie und des Großgrundbesitzes (Artikel 41/42), Friedensgebot (Artikel 69), Widerstandsrecht und –pflicht (Artikel 147)…
Keiner dieser Artikel ist verwirklicht, sie stehen nur auf dem Papier.
Wozu wollen also die Herrschenden mit CDU, SPD, FDP, GRÜNE die Verfassung ändern? Rund 20 Entwürfe werden diskutiert, die man machen aber auch lassen kann: zur Gleichberechtigung, Nachhaltigkeit, Infrastruktur, Kulturförderung, Sport, Ehrenamt… Für die Menschen in Hessen würde jedoch nur dann effektiv etwas getan, wenn für ihre Bedürfnisse mehr Geld bereit gestellt würde. Aber das ist nicht vorgesehen. Das Ziel jedoch wird sein, längerfristig den für Verfassungs-Änderung vorgeschriebenen Volksentscheid auszuhebeln und die noch geltenden sozialen und Grundrechte einzuschränken und abzuschaffen und die Hessische Verfassung ihres demokratischen, antifaschistischen und antikapitalistischen Grundgedankens zu berauben.
Michael Beltz
Zum Foto: Demo des DGB Mittelhessen am 1. Mai 1973 in Wetzlar. Damals war die Hessische Verfassung und das Gebot der Enteignung noch fester Bestandteil gewerkschaftlicher Forderungen, 2.v.links: Michael Beltz