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Dass Kristina Hänel auch in der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht „schuldig“ gesprochen wurde wegen „Werbung für Abtreibung“ war zu erwarten. Es eröffnet die Möglichkeit weiterer Prozesse bis zum Bundes- bzw. Europäischen Gerichtshof bis zur endgültigen Abschaffung des § 219a – und des § 218.

Die Solidarität ist groß, selbst der Richter meinte, sie solle das Urteil „wie einen Ehrentitel tragen“. In Paris wurde Mitte Oktober ein Manifest veröffentlicht, in dem die unterzeichnenden Frauen (darunter auch Kristina Hänel) ein „Recht auf sichere und legale Abtreibung in der gesamten EU“ fordern. Wenn auch in Irland das Verbot kürzlich per Volksentscheid – bei 85% Katholiken! – gekippt wurde, so gibt es andererseits Bestrebungen zur Verschärfung wie in Polen.

In der BRD bedrohen und verfolgen selbsternannte „Lebensschützer“ die Ärzte, reden vom „Babycaust“ und demonstrieren jedes Jahr in Berlin gegen das Recht auf selbstbestimmtes Leben für Frauen. Sie werden unterstützt von der AfD, deren Vorsitzende Weidel selbst mitmarschiert und von den Evangelikalen wie die in der Gießener Talstraße, denen jegliche Sexualität, die nicht der Fortpflanzung dient, insbesondere die gleichgeschlechtliche, ein Dorn im Auge ist.

Die SPD, die „eigentlich“ auch für die Streichung zumindest des § 219a ist, weigert sich bisher, einen entsprechenden Antrag im Bundestag zu stellen. Der könnte mit einer satten Mehrheit (auch von Linken, Grünen und Teilen der FDP) dem Spuk ein Ende machen. Ihre Groko-Beteiligung ist heilig, obwohl darüber überhaupt nichts im Koalitionsvertrag steht.

Und der Papst? Der Liberale und Fortschrittliche? Er entblödet sich nicht, ins Mittelalter zurückzufallen und Abtreibung mit Auftragsmord zu vergleichen.

In der DDR war der § 218 übrigens früh abgeschafft worden. Die „Wunschkindpille“ (hier Anti-Baby-Pille genannt) war kostenlos und die Mütter hatten nicht nur einen garantierten Kita-Platz, sondern erhielten großzügige finanzielle Unterstützung.

M.B.