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Seit Reinhard Thies vor fünf Jahren die Geschäftsführung der Wohnbau Gießen GmbH übernommen hat, sieht er sich gern als Lichtgestalt im Dienste des sozialen Wohnungsbaus. Da folgen ihm nicht alle. * Die Mieter, die zum Beispiel mit seiner Sanierungswut aus ihren Wohnungen vertrieben wurden oder sie danach sehr viel teurer wieder beziehen durften, sehen das zum großen Teil anders. * Die Mietsuchenden, die oft jahrelang auf der Warteliste stehen, weil so gut wie keine Sozialwohnungen gebaut werden, ebenso. * Und bei den Mietern, die aufgrund fehlerhafter Nebenkostenabrechnung bis vors Gericht ziehen mussten, ist der Wohnbau-Chef eh unten durch. Aber jetzt ist auch in den oberen Geschäftsetagen die Kacke am Dampfen. Das Betriebsklima war wohl nie harmonisch, man spricht inzwischen von Angst vor Repressalien, und jetzt soll das Arbeitsgericht Recht sprechen. Sind seine Stellvertreter, die sich bei Entscheidungen übergangen fühlen, „leitende Angestellte“ oder nicht, will z.B. heißen: dürfen sie zum Betriebsrat kandidieren oder nicht. Die amtierende Richterin hat es nicht leicht und versucht ein Mediationsverfahren – und den Beschäftigten wurde ein generelles Redeverbot zum Thema erteilt.
Dazu ist einiges Grundsätzliche zu sagen: Es heißt: Die „energetische Sanierung“ müsse sein, weil sie von Berlin beschlossen sei. Das ist kein Gesetz, sondern Humbug. So etwas sollte von Fall zu Fall in Rücksprache mit den Mietern vor Ort entschieden werden und nicht „weil Berlin das so will“. Vorrangige Aufgabe einer sozialen Wohnbaugesellschaft soll es sein, ausreichenden preiswerten Wohnraum zu schaffen und zu erhalten und nicht bei Wegfall der Preisbindung die Miete zu erhöhen (oder sich dafür bezahlen zu lassen, dass sie die Miete nicht erhöht). Sozialer Wohnungsbau gehört in die Hände und in die Verantwortung der Kommunen und der gewählten Abgeordneten, die öffentlich über ihre Wohnungspolitik Rede und Antwort stehen müssen – so, wie es vor der Privatisierung war. Damit darf keinesfalls Gewinn erwirtschaftet werden, wie es eine GmbH vorschreibt, auch wenn ein Teil davon an die Stadt fließt. Warum sollen die Mieter die Stadtkasse füllen? Und dann braucht man auch keinen Geschäftsführer mit einem Gehalt von 120.000 Euro im Jahr. Nötig ist die Rekommunalisierung der Wohnbau – wie der anderen kommunalen Betriebe auch. Nur dann können Entscheidungen im Interesse der Menschen und nicht der Profite getroffen werden. Und das gilt für jeden anderen Bereich des öffentlichen Lebens – wie der gesamten Gesellschaft.
Erika Beltz (aus Gießener Echo Januar 2019)