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Der Hickhack um die verkaufsoffenen Sonntage nimmt kein Ende. Die Hessische Landesregierung hat nun einen Gesetzentwurf vorgelegt, der im Wesentlichen die bisherigen Vorgaben fortschreibt, d.h. das Festhalten an einem begründeten Anlass als Voraussetzung und die Beschränkung auf maximal vier Tage im Jahr. Sie folgt damit weitgehend der im Grundgesetz (Artikel 140) festgelegten absoluten Sonntagsruhe sowie den Regelungen im Arbeitszeitgesetz (§ 9 Absatz 1), wobei die möglichen Ausnahmen bereits grenzwertig sind (Wenn 4 Sonntage, warum nicht 12? Wenn der Handel, warum nicht die Industrie?).
Auch wenn hier der Einfluss der Kirchen, die ihre Schäfchen sonntags lieber bei sich versammelt denn hinterm Verkaufstisch sehen wollen, eine Rolle gespielt hat, ist dies doch ein Beschluss im Interesse der Kolleginnen und Kollegen. Das Verbot der Sonntagsarbeit ist nämlich mitnichten ein Gesetz zur Regelung des Wettbewerbs o. ä., sondern zum Schutz der abhängig Beschäftigten, deren Verfügbarkeit bereits jetzt drastisch zugenommen hat – durch Arbeitszeitverlängerungen, ständige Erreichbarkeit, Arbeit auf Abruf… Jetzt jaulen alle diejenigen auf, die der Ausbeutung rund um die Uhr keine Grenze gesetzt sehen wollen, allen voran die FDP, die dazu auf der nächsten Sitzung des Stadtparlaments einen Antrag stellen will, und die AfD. OB Grabe-Bolz, Mitglied jener Partei, die einst als Arbeiterpartei firmierte, gab kund: „Die Universitätsstadt Gießen lehnt den Gesetzentwurf in allen Punkten entschieden ab. Er macht sonntägliche Öffnungen, die diesen Namen verdienen, rechtlich unmöglich und schränkt das kommunale Selbstverwaltungsrecht ohne Anlass unverhältnismäßig ein.“
Erika Beltz (aus Gießener Echo August 2019)