Aktuelles

Hier informieren wir regelmäßig über Aktivitäten der Kreise und des Bezirks.

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Die schwarz/grüne Koalition im Landtag beschloss mit Unterstützung der FDP am 24. Mai: Die Straßenausbaubeiträge (Strabs) bleiben, die Kommunen sind lediglich nicht mehr verpflichtet, sie zu erheben; außerdem sollen wiederkehrende (statt einmalige) Strabs gefördert werden. Die Hauseigentümer sollen also weiterhin blechen, nur nicht alles auf einmal. Und die Ratenzahlung kann gestreckt werden – auf bis zu 20 Jahren, d.h. bis die nächste Sanierung fällig ist. Weiterer Druck bis zur vollständigen Abschaffung ist also notwendig!

Als im Februar Michael Beltz für die Gießener Linke im Stadtparlament beantragte, die „Strabs“ abzuschaffen, gab es großes Geschrei: Für den SPD-Fraktionsvorsitzenden Nübel wäre das gefährlich und unterstütze die „Großgrundbesitzer“, CDU-Fraktionsvorsitzender Möller befürchtete „Kommunismus“ und OB-Grabe-Bolz beharrte auf den (selbst beschlossenen) „Sachzwängen“. Letztlich stimmte nur die Linksfraktion für den Antrag.

Inzwischen hat sich der Wind gedreht, der Widerstand wächst in ganz Hessen. Da hat sich auch die SPD gedreht. Die Wahlen im Auge, ist sie nun plötzlich auch im Landtag für die Abschaffung, ebenso die SPD in Lützellinden, wo die Anlieger der Bitzenstraße sich seit Monaten dagegen wehren, Tausende Euro für die Strabs blechen zu müssen.

Dieser Sinneswandel wird erklärlich, wenn man die jüngsten Wählerumfragen in Hessen kennt, danach würde die SPD fast 7% verlieren – und die CDU fast 6%. Da geht es um viel Geld, zwar nicht um das Geld der Straßenanlieger, sondern um das Geld von Abgeordneten.

In ihrer gemeinsam getragenen Politik nach dem Motto „Sparen bei Armen statt Streichen bei den Reichen“ sind sich „Regierung“ und „Opposition“ stets einig, mit wechselnden Rollen. Die Tatsache, dass es heute 40% der Bevölkerung schlechter geht als vor 20 Jahren, spricht Bände, spielt aber in der Groko keine Rolle – und in den Jamaika-Verhandlungen auch nicht. Das muss bei bevorstehenden Wahlen vertuscht werden.

Und so könnte es tatsächlich mit entsprechendem Druck gelingen, die Strabs in Hessen zu Fall zu bringen – die DKP ist dabei! Auch in Bayern wurden sie jetzt – um dem Sieg eines Bürgerentscheids zuvorzukommen – gestrichen.

 

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Die DKP Gießen wird sich auch künftig für die vollständige Abschaffung der sog. Straßenausbaubeiträge einsetzen. Dies bekräftigte der Stadtverordnete Michael Beltz auf der letzten Mitgliederversammlung. Er verwies auf Hamburg und Berlin, wo diese Beiträge nicht erhoben werden, sowie auf Bayern, das sie aufgrund eines bevorstehenden Bürgerentscheids aufheben will. Er bezeichnete die von der CDU/Grünen Landesregierung in Wiesbaden geplante Änderung, die lediglich den Zwang zur Erhebung aufheben will, als absolut unzureichend. Auch dann müssten Anlieger mit Belastungen im fünfstelligen Bereich rechnen. Denn die meisten der verschuldeten Kommunen würden diese Möglichkeit, ihre Kosten auf die Bürger abzuwälzen, weiterhin nutzen. Schuld an dieser Misere seien aber nicht die Städte und Gemeinden selbst, sondern der Bund und die hessische Landesregierung, die ihnen die erforderlichen Gelder vorenthalte. Damit werde seit Jahrzehnten gegen die Hessische Verfassung verstoßen, in der in Artikel 137 klipp und klar festgelegt ist: „Der Staat hat den Gemeinden die zur Durchführung ihrer eigenen und der übertragenen Aufgaben erforderlichen Geldmittel… zu sichern.“ Diese verfassungswidrige Politik werde von allen bisherigen Bundes- und Landesregierungen betrieben, die die großen Vermögen und Profite der Unternehmen unangetastet ließen und so auf wichtige Einnahmen verzichten, um dann das Geld den normalen Bürgern aus der Tasche zu ziehen. Beltz forderte den Gießener Magistrat, der mit Blick auf eine Wiesbadener Entscheidung abgewiegelt hatte, nochmals dringend auf, seinem Antrag zu folgen und die Straßenausbaubeiträge in Gießen ganz abzuschaffen – nicht nur im Interesse der Einwohner der Bitzenstraße und der Anneröder Siedlung, die akut betroffen sind.

 

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Heftige Diskussionen gab es im Stadtparlament über den Antrag von Michael Beltz, die Straßenausbaubeiträge abzuschaffen, die die Hausbesitzer bei einer Sanierung bezahlen sollen – dabei geht es jeweils um bis zu mehreren zigtausend Euro.

Insbesondere die Magistratsparteien SPD, CDU und Grüne legten sich ins Zeug, also exakt jene Parteien, die mit ihrer Politik in Berlin und Wiesbaden für die leeren Kommunalkassenverantwortlich sind.

Stv. Nübel (SPD) bezeichnete den Antrag als „gefährlich“ und unterstellte, die Linksfraktion würde sich für „Großgrundbesitzer“ einsetzen; er riet dazu, dass alle rechtzeitig Geld für eine evtl. anstehende Straßensanierung zurücklegen, wie auch er es tue.

Stv. Grothe (Grüne) fragte, wo das Geld herkommen sollte, und drohte mit der Erhöhung der Grundsteuer B als Alternative. Stv. Möller (CDU) behauptete, die Linke wolle einen Blanko-Scheck, und lamentierte, wie die Sanierung denn bezahlt werden solle, wenn wir niemanden belasten können; er verblüffte mit dem Spruch: Alles andere halte ich für Kommunismus.

OB Grabe-Bolz schließlich erklärte, dass jede Gebühr weh tut, aber nichts anderes übrig bleibt. Selbstverständlich stimmte letztlich nur die Fraktion Gießener Linke für die Abschaffung. Der Antrag der FDP, den Zwang zur Erhebung abzuschaffen und den Kommunen mehr Spielraum zu gewähren, wurde ebenfalls abgelehnt.

Nun beschränkt sich der Widerstand gegen diese Gebühren nicht nur auf Gießen, sondern findet landesweit statt. Mehrfach war denn auch zu hören, dass Wahlen anstehen und sich die Landesregierung schon mit einer Änderung befasse. Dies solle man abwarten. Vager geht’s kaum.

Den Menschen in der Bitzenstraße und in der Anneröder Siedlung (dem nächsten Sanierungsgebiet) ist damit nicht geholfen. An der Praxis, dass die Menschen für jede kommunale Leistung nochmals extra bezahlen sollen, wird sich nichts ändern. Erst wird die Einführung von Abgaben zur Pflicht gemacht oder beschlossen, „kostendeckende Gebühren“ für alles Mögliche zu erheben. Und dann lehnen sich die Vertreter der gleichen Parteien zurück und bedauern, sich den – selbstgemachten! – Sachzwängen beugen zu müssen.

Die Staatseinnahmen kommen zum weit überwiegenden Teil von der Lohn/Einkommens- und Mehrwertsteuer, werden also von uns allen aufgebracht. Die Konzerne und Superreichen dagegen werden geschont. Damit nicht genug: Für Kriege und Militär wird das verpulvert, was den Menschen zugutekommen könnte. Das ist so im Kapitalismus.

Erika Beltz

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Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die DKP Gießen grüßt Euch und steht in Eurem Kampf um höhere Löhne und Arbeitszeitverkürzung fest an Eurer Seite. Eure Forderungen nach einer Lohnerhöhung von 6% und dem Recht auf eine Wochenarbeitszeit von 28 Stunden ist mehr als gerechtfertigt, zumal die Profite in den letzten Jahren um mehr als 5% gestiegen sind und mit weiteren Produktionssteigerungen gerechnet wird.

Euer Streik ist die richtige Antwort auf das skandalöse „Angebot“ der Unternehmer, die bis heute mauern und mit Tricks versuchen, Eure berechtigten Forderungen zurückzuweisen. – Wir wünschen Euch in Eurem Arbeitskampf Durchhaltevermögen und Erfolg und werden Euch dabei nach Kräften unterstützen.

Mit solidarischen Grüßen – DKP Kreisvorstand Gießen

 

Zum Foto: Rainer Grabowski verliest die Soli-Erklärung der DKP während der Demo der Metaller am 24.1.

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Derzeit wird nicht nur im Landtag darüber diskutiert, wie die Hessische Verfassung zu ändern sei.

Nur sei die Frage erlaubt: warum?

Als am 1. Dezember 1946 die Verfassung des Landes Hessen durch Volksentscheid angenommen wurde, waren die Verbrechen des Faschismus noch gegenwärtig. So herrschte der Wille zu einem wirklichen Neubeginn.

Auch die CDU bekannte sich in ihrem Ahlener Programm zum Sozialismus.

Der breite Wille war, Deutschland sollte endgültig entmilitarisiert werden, faschistische Parteien und Organisationen nie mehr geduldet, die Großkonzerne zerschlagen und die Macht des Großkapitals, das Hitler mit seiner NSDAP an die Regierung gebracht hatte, sollte beschnitten werden.

Dazu wurden die Bestimmungen des Potsdamer Abkommens mit Artikel 139 Bestandteil des Grundgesetzes der BRD.

Und diesem Sinne entsprechen zahlreiche Artikel der Hessischen Verfassung wie u. a. das Recht auf Arbeit (Artikel 28), Verbot der Aussperrung (Artikel 29), eine einheitliche Sozialversicherung (Artikel 35), die Sozialisierung der Eisen- und Stahlindustrie und des Großgrundbesitzes (Artikel 41/42), Friedensgebot (Artikel 69), Widerstandsrecht und –pflicht (Artikel 147)…

Keiner dieser Artikel ist verwirklicht, sie stehen nur auf dem Papier.

Wozu wollen also die Herrschenden mit CDU, SPD, FDP, GRÜNE die Verfassung ändern? Rund 20 Entwürfe werden diskutiert, die man machen aber auch lassen kann: zur Gleichberechtigung, Nachhaltigkeit, Infrastruktur, Kulturförderung, Sport, Ehrenamt… Für die Menschen in Hessen würde jedoch nur dann effektiv etwas getan, wenn für ihre Bedürfnisse mehr Geld bereit gestellt würde. Aber das ist nicht vorgesehen. Das Ziel jedoch wird sein, längerfristig den für Verfassungs-Änderung vorgeschriebenen Volksentscheid auszuhebeln und die noch geltenden sozialen und Grundrechte einzuschränken und abzuschaffen und die Hessische Verfassung ihres demokratischen, antifaschistischen und antikapitalistischen Grundgedankens zu berauben.

Michael Beltz

Zum Foto: Demo des DGB Mittelhessen am 1. Mai 1973 in Wetzlar. Damals war die Hessische Verfassung und das Gebot der Enteignung noch fester Bestandteil gewerkschaftlicher Forderungen, 2.v.links: Michael Beltz

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Demnächst sollen die Abwassergebühren in Gießen erhöht werden, von bis zu 20% war im Hauptausschuss des Stadtparlaments die Rede. Als Grund werden notwendige Investitionen genannt. Eine Filteranlage zur Phosphatabscheidung, eine vierte Reinigungsstufe zur Beseitigung von Mikroschadstoffen, eine Anlage zur energetischen Verwertung des Klärschlammes sind geplant. Höherer Aufwand, höhere Preise – auf den ersten Blick erscheint das logisch.

Kapitalistische Methoden bei den MWB

Allerdings arbeiten die Mittelhessischen Wasserbetriebe (MWB) seit Jahren mit Gewinnen in Millionenhöhe, die teilweise den Rücklagen zugeführt, teilweise an die Stadt abgeführt werden. Es ist also genug Geld da, um die anstehenden Investitionen zu bezahlen. Es gibt keinen Grund, das von Bürgern aufgebrachte Geld über höhere Gebühren auch noch zu verzinsen. Die MWB nehmen seit Jahren zu hohe Gebühren, anders sind die Gewinne nicht zu erklären. Kommunale Betriebe sollten die für die Grundversorgung notwendigen Leistungen zu kostendeckenden Gebühren erbringen und nicht profitorientiert arbeiten.

Kartellamt wurde ausgetrickst

Die Sammlung und Bearbeitung von Abwasser ist von Natur aus ein Monopolgeschäft, konkurrierende Systeme sind nicht möglich. Von privatrechtlich organisierten Betrieben getätigte Monopolgeschäfte werden vom Kartellamt überwacht, um überhöhte Preise zu verhindern. Gerade beim Abwasser wurden viele Stadtwerke dazu verurteilt, die Preise zu senken und zu viel kassiertes Geld an die Bürger zurück zu geben. Deswegen wurde in Gießen das Wassergeschäft aus den Stadtwerken ausgegliedert und der kommunale Betrieb MWB gegründet. Damit war das Kartellamt nicht mehr zuständig. Bei kommunalen Betrieben prüfen die Stadtparlamente die Gebühren. Erfahrungsgemäß vertreten die Abgeordneten der jeweiligen Regierungskoalition aber nicht die Interessen der Bürger, sondern die der Stadtkasse.

Gebührensenkung sofort!

In Gießen hat der Stadtverordnete des Wahlbündnisses Gießener Linke, Michael Janitzki, beantragt, den an die Stadt abzuführenden Betrag von 1,8 Millionen Euro um 0,5 Millionen zu kürzen, bekam aber keine Mehrheit. Richtig wäre es aber, gar nichts abzuführen und das zu viel gezahlte Geld durch Gebührensenkung den Bürgern zurück zu geben. Bis jetzt sind die Bürger die Melkkuh, die die systematische Unterfinanzierung der Kommunen ausgleichen muss.

Gernot Linhart

 

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 444.000 Euro sollen die 70 Anwohner der Bitzenstraße im Stadtteil Lützellinden selbst bezahlen, wenn endlich die seit Jahren marode Straße saniert wird. Das hat das Stadtparlament in seiner letzten Sitzung so beschlossen. Grundlage ist das Straßenbeitrags-Gesetz, das „insgesamt gerecht ist“ (Stadtrat Neidel), und CDU-Chef Möller sekundierte: „Der Magistrat ist verpflichtet, sich an geltende Gesetze zu halten.“

Als beschwichtigendes Trostpflaster wird dann von Möglichkeiten der Ratenzahlung und Härtefallklauseln geschwätzt, und überhaupt sei das Geld erst 2022 fällig, also genügend Zeit, um sich darauf vorzubereiten. Mit anderen Worten: Wem das schwer fällt, braucht z.B. nur ein paar Jahre auf Urlaubsreisen verzichten.

 

Was hat es nun mit diesem „Gesetz“ auf sich? Es wurde vor 15 Jahren vom damaligen Stadtparlament beschlossen, ist also eindeutig hausgemacht zum alleinigen Zweck, uns das Geld aus der Tasche zu ziehen. So wäscht man sich heute die Hände in Unschuld; man hält sich dochnur an geltendes Recht. Das ist ein Parade-Beispiel für selbst gemachte „Sachzwänge“, die dafür herhalten müssen, dass wir auch noch die Aufgaben der Stadt finanzieren sollen, für die wir– nicht zu knapp – Steuern bezahlen.

Dass Gießen wie die meisten Städte und Gemeinden überschuldet ist, ist klar. Aber warum ist das so? Weil Bund und Länder nicht die notwendigen (und verfassungsmäßig vorgeschriebenen) Gelder zu Verfügung stellen. Das nehmen die Magistrats-Parteien geduldig hin, statt darauf zu bestehen, dass ihre Parteifreunde in Berlin und Wiesbaden für mehr Einnahmen sorgen: Erhebung einer Vermögenssteuer, Anhebung des Spitzensteuersatzes, Einführung einer Börsenumsatzsteuer…

Aber das ist für die Parteien des Kapitals undenkbar, sie sind – ob sie in Berlin oder in Gießen sitzen – den Interessen der Konzerne verpflichtet und nicht dem Wohl ihrer Wähler. Übrigens: 37 der 426 hessischen Städte und Gemeinden haben sich bisher erfolgreich geweigert, Straßenbeiträge zu erheben (Stand Nov. 2016), darunter große Städte wie Frankfurt und Wiesbaden, obwohl der Druck der Landesregierung groß ist. Hieß es früher, sie KÖNNEN solche Gebühren kassieren, wurde daraus: SOLLEN.

Das Beispiel Bitzenstraße ist jedoch so krass, dass man jetzt darüber nachdenkt, aus den einmaligen Straßenbeiträgen „wiederkehrende“ zumachen. Dabei werden dann größere Gebiete zusammen veranschlagt, damit es für den einzelnen nicht so maßlos teuer wird. An der grundsätzlichen Schweinerei ändert das aber gar nichts.

Erika Beltz

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Die kleinen und großen Schikanen des Jobcenters sind Dauerthema. Letztes Beispiel: Einem Hartz-IV-Bezieher wurde zur Auflage gemacht, für den Winter eine größere Menge Heizöl einzukaufen, obwohl er bisher Gas und Strom verwendete, was ihm auch seit 2013 erstattet wurde. Gleichzeitig weigerte sich das Jobcenter, ihm zu garantieren, dass die Öl-Rechnung auch in voller Höhe bezahlt würde – und nicht nur der vom Jobcenter angenommene fiktive Betrag.

Schließlich konnte er nicht riskieren, hinterher auf den Kosten sitzen zu bleiben. Also legte er Widerspruch ein, der – die übliche Prozedur – abgelehnt wurde. Stattdessen bekam er die hammerharte Mitteilung, dass ihm nun überhaupt keine Heizkosten erstattet würden, obwohl das Jobcenter dazu verpflichtet ist.

Das ging zu weit. Der Betroffene legte nicht nur Widerspruch ein, sondern erstattete gleichzeitig wegen Betruges Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft. Wir werden weiter berichten.

Nun fragt man sich, warum die Jobcenter immer wieder sich auch wegen Kleinigkeiten stur stellen und lieber einen aussichtslosen Prozess riskieren (dessen Kosten um ein Vielfaches höher sind) als ihre Arbeit korrekt zu verrichten?

Prämien für Leistungsverweigerung

Dazu sollte man wissen, dass Jobcenter mit der Bundesagentur für Arbeit oder dem jeweiligen Bezirksamt Zielvereinbarungen abschließen, bei denen auch die Sanktionsquoten berücksichtigt werden. Heißt: Je mehr bei Hartz-IV-Empfängern gestrichen wird, desto höher die Prämie – nachzulesen in der Berliner Zeitung online vom 10. September 2013. Darin wurde nachgewiesen, dass die Chefs von Berliner Jobcentern (Monatsgehalt: mindestens 5916,24 Euro) bis zu 4000 Euro Prämie kassieren, wenn sie streng mit Hartz-IV-Beziehern sind.

Personal verheizt

Diese Praxis auf Kosten der Ärmsten der Gesellschaft wird nicht von allen gutgeheißen. In einem Offenen Brief betonten die Personalräte der Jobcenter, dass von ihnen immer wieder auf Personalmangel, hohe Arbeitsbelastungen, hohen Krankenstand, Mängel in der Qualifizierung des Personals, hohe Fluktuation und die Problematik der durch die Befristungspraxis zusätzlich verstärkten Belastungen hingewiesen wurde. Sie stellten fest, dass das eingesetzte Personal nicht ausreicht, um die Aufgaben zu bewältigen. Vor allem im Leistungsbereich werde das Personal regelrecht verheizt*).

Das Hartz-IV-System verwaltet die Armut, demütigt und schikaniert die Betroffenen, denen sie mit unmenschlichen Sanktionen das Existenzminimum verweigert. Das ist so gewollt, um die Menschen in Angst zu halten und um jede Gegenwehr – vor allem jede gemeinsame – zu verhindern.

Erika Beltz

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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
auch an Eurem zweiten Warnstreik grüßen Euch die Mitglieder der DKP Gießen und versichern ihre Solidarität in Eurem Kampf um Verbesserung Eurer Arbeitsbedingungen.
Wie dramatisch der Pflegenotstand ist, hat gerade die Deutsche Stiftung für Patientenschutz (DSP) deutlich gemacht indem sie veröffentlichte, dass die Belastung des Pflegepersonals heute um 34% höher liegt als vor 25 Jahren. Es müssen dringend mehr Stellen eingerichtet werden, die verbindliche Einführung eines Personalmindeststandards ist unumgänglich. Dies liegt nicht nur in Eurem Interesse, sondern auch im Interesse der Patienten – und wir alle können irgendwann auf eine gute Pflege angewiesen sein.
Die Geschäftsleitung der UKGM mauert, ihr geht es einzig um den Profit. In keiner anderen Uniklinik in der BRD wird ein so großer Teil der Einnahmen, die eigentlich für die Krankenversorgung bestimmt sind, für Gewinn, Zinsen und Tilgung abgezweigt wie hier. 800 fehlende Stellen sind das Ergebnis. Die Geschäftsleitung muss zu Verhandlungen gezwungen werden, an deren Ende eine deutliche Verbesserung der Personalsituation stehen muss.
In diesem Sinne betrachten wir Euren Kampf als unseren Kampf. Wir werden alles in unserer Macht Stehende tun, um auch öffentlich für Eure berechtigten Forderungen an den Rhön-Konzern einzutreten.
Das UKGM muss wieder vom Land Hessen zurückgekauft werden.
Wir unterstützen Euren Streik und wünschen Euch viel Erfolg.
Mit solidarischen Grüßen
DKP – Kreisvorstand Gießen
i.A. Erika Beltz

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Demonstration für mehr Personal am 11. Oktober 2017 in Gießen. Start: 9.30 Uhr am UKGM (Klinikstraße). Abschlusskundgebung: 11 Uhr, Kirchenplatz.

Ver.di formuliert in seinem Aufruf:

Wir arbeiten uns krumm

Wir wollen gut arbeiten und versorgen, so, wie wir es gelernt haben. Aber dazu fehlt uns die Zeit, weil zu wenig Personal eingesetzt wird. Wir können uns noch so sehr bemühen, gegen den Personalmangel kommen wir nicht an. Das ist ein Dilemma, das uns Tag für Tag, Nacht für Nacht begleitet. Wir gehen mit einem schlechten Gewissen nach Hause, weil wir wieder einmal nur das Nötigste erledigen konnten, statt uns die Zeit für eine gute Versorgung und für gute Arbeit zu nehmen. Deshalb sagen wir: So geht es nicht weiter!

Demo in Marburg am 5. Juli 2015

Lösung I: Gesetzliche Standards

Kurz vor der Bundestagswahl waren sich die Parteien einig: Es braucht mehr Personal im Krankenhaus, Pflegekräfte müssen besser bezahlt werden, die Berufsbilder im Krankenhaus müssen aufgewertet werden. Jetzt gilt es die Politik an ihre Versprechungen zu erinnern und eine gesetzliche Regelung für Personalmindeststandards umzusetzen.

Lösung II: Tarifvertrag für mehr Personal

Wir wollen endlich eine Veränderung, eine Veränderung, die man uns nicht einfach wieder wegnehmen kann. Wir wollen einen Tarifvertrag für mehr Personal. Die Arbeitgeber mauern und spielen auf Zeit. Bislang gibt es nur in der Berliner Charité einen solchen Tarifvertrag.

Am 10./11. Oktober wird am UKGM für mehr Personal gestreikt. Am 11. Oktober wird es in Gießen eine Demo in die Innenstadt geben. Wir machen Lärm für mehr Personal. Sei dabei: Am 11. Oktober für mehr Personal im Krankenhaus auf die Straße!

Flugblatt-UKGM-Demo Gießen 20171011