Hier informieren wir regelmäßig über Aktivitäten der Kreise und des Bezirks.
Bürger aus Mörfelden-Walldorf, die gegen die (mehrfache) Erhöhung der Grundsteuer B geklagt hatten, bekamen dieser Tage Post vom Verwaltungsgericht. Darin werden sie informiert, dass die beiden Klagen, die als Musterverfahren ausgesucht worden waren, abgewiesen wurden. Die Kläger haben die Kosten zu tragen. Dazu steht im Begleitbrief ein Angebot: Wer seine Klage zurücknimmt, bekommt ein bisschen Geld zurück (etwa ein Drittel der vorausbezahlten Gerichtskosten).
Die Abweisung wird mit juristischen Ausführungen begründet, die 17 Seiten lang sind. Papier ist geduldig und für jedes Gesetz gibt es irgendeinen schlauen Text, mit dem man seinen Inhalt ins Gegenteil verkehren kann. Es finden sich Sätze, die zeigen, wohin die Reise geht: „Eine gesetzliche Höchstgrenze für die Grundsteuer gibt es nicht; der hessische Landesgesetzgeber hat von der ihm in § 26 GrStG insoweit eingeräumten Ermächtigung bis dato keinen Gebrauch gemacht.“ Zu deutsch: „Seid froh, dass ihr nicht noch mehr abgezockt werdet.“ Schön auch der Satz: „Die Überwachung der Einhaltung der Haushaltsgrundsätze ist nicht Sache der Gemeindebürger, sondern allenfalls der kommunalen Aufsichtsbehörde.“ Zu deutsch: Das Volk hat nichts zu melden, auch wenn in den Verfassungen etwas anderes steht. Oder: „Eine erdrosselnde Wirkung einer Steuer ist erst dann anzunehmen, wenn nicht nur ein einzelner Steuerpflichtiger, sondern die Steuerpflichtigen ganz allgemein unter normalen Umständen die Steuer nicht mehr aufbringen können.“ Zu deutsch: Erst wenn sämtliche Steuerpflichtigen bankrott gehen, kann das Gericht etwas dagegen unternehmen. Trifft es aber nur ein paar hundert, dann „kammer nix mache.“
Der Trick hierbei: Die Behauptung wird nicht mit einem Gesetz begründet, sondern mit einem anderen Urteil des hessischen Verwaltungsgerichtshofes und einem Gesetzeskommentar. Das Gericht nimmt also seine eigene Meinung (und die einiger privater Gesetz-Erklärer) als Grundlage seines Urteils. Das Gesetz selbst bleibt außen vor. Und so geht es munter durch sämtliche 17 Seiten. Zwischen den Zeilen des Urteils und seiner Begründung ist deutlich zu lesen: Wo kämen wir denn hin, wenn ein Gericht den Städten und Gemeinden Grenzen für das Abkassieren ihrer Einwohner setzen würde?
Das aber ist keine Verwaltungsgerichtsbarkeit – das ist politische Justiz. Kurt Tucholsky schrieb 1930: „Ich habe ja nichts gegen die Klassenjustiz. Mir gefällt nur die Klasse nicht, die sie macht. Und dass sie noch so tut, als sei das Zeug Gerechtigkeit – das ist hart und bekämpfenswert.“ Dem haben wir nichts hinzuzufügen.
Den verbliebenen Klägern empfehlen wir, das Angebot des Gerichtes – auch wenn es unsittlich ist – anzunehmen, ihre Klagen zurückzuziehen und sich das Restgeld auszahlen zu lassen. Eine Niederlage ist das nicht. Im Gegenteil: Die Widersprüche und die Klagebereitschaft vieler Einwohner haben den politisch Verantwortlichen vor Augen geführt, dass weitere Steuer- und Gebührenerhöhungen wegen des zu erwartenden Widerstands nicht durchsetzbar sind. Der Verwirklichung des Wahlversprechens der Freien Wähler, die Grundsteuer wieder zu senken, sehen wir mit Spannung entgegen. Und die Lehre, die das Gericht über das Wesen dieses Staates erteilt hat, war ihr Geld wert. Wir haben verstanden!
UZ-Ausgabe vom 14. Oktober, Gerd Schulmeyer
AfD-Stadtverordneter Jordan ist doch ein Faschist
Mit Genugtuung hat der Kreisvorstand der DKP Gießen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Erika Beltz „wegen des Verdachts der Beleidigung zum Nachteil von Herrn Hilmar Jordan“ zu Kenntnis genommen.
Erika Beltz, Mitglied des Kreisvorstands und inhaltlich Verantwortliche für die DKP-Zeitung Gießener Echo hatte im April dieses Jahres in einem Artikel festgestellt, dass mit dem AfD-Stadtverordneten Jordan erstmals ein Faschist im Gießener Stadtparlament sitzt, der, so wörtlich „seine Hauptaufgabe darin sieht, die Nazi-Verbrecher des ‚Greifgeschwaders 55’, das Städte wie Warschau und Coventry in Grund und Boden bombte, in Ehren zu halten“. Darin konnte die Staatsanwaltschaft keinen Anlass zur Klageerhebung feststellen und stellte das Verfahren nach § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung ein.
Ob die Entscheidung der Staatsanwaltschaft nun bedeutet, dass der Begriff „Faschist“ keine Beleidigung darstellt oder ob nur Jordan als Faschist bezeichnet werden darf, geht daraus nicht hervor. Erika Beltz meinte hierzu, dass sie zwar mit diesem Ergebnis gerechnet habe, aber auch einen Prozess gegen Herrn Jordan keinesfalls gescheut und gerne auch vor Gericht ihre Überzeugung vorgetragen und belegt hätte. Der Verlauf des letzten parlamentarischen Abends, den Jordan dazu missbraucht habe, für seine faschistischen Gedenkrituale zu werben, habe die im Gießener Echo geäußerte Feststellung bekräftigt und dürfte auch bei anderen Stadtverordneten keine Zweifel mehr über seine Gesinnung aufkommen lassen.
Michael Beltz
( Gießener Zeitung, 5.10.16)
Mehr als 320000 Menschen haben am 17. September bundesweit gegen CETA und TTIP demonstriert. Wenige Tage vor der EU-Handelsministerkonferenz am 23. September in Bratislava und unmittelbar vor der Entscheidung des SPD-Parteikonvets für CETA in Wolfsburg war der Widerstand gegen die geplanten Freihandelsabkommen der EU mit Kanada und den USA größer als von den Organisatoren im Vorfeld angenommen.
In Berlin demonstrierten 70 000 Menschen, in Hamburg waren es 65 000. in Köln 55 000, in Frankfurt am Main 50 000, in Leipzig 15 000, in Stuttgart 40 000 und in München 25 000.
„Heute haben 320 000 noch einmal bekräftigt: Die Bundesregierung muss endlich die Notbremse ziehen und das Nein der Bürgerinnen und Bürger zu CETA und TTIP respektieren“, erklärten die Organisatoren. „Beide Abkommen schaffen eine konzernfreundliche Paralleljustiz, beide sind eine Gefahr für die Demokratie, für Sozial- und Umweltstandards und die öffentliche Daseinsvorsorge, beide müssen gestoppt werden.
CETA bedeutet TTIP durch die Hintertür.“
Das Bündnis fordert, die Verhandlungen zu TTIP offiziell zu beenden und CETA weder zu ratifizieren, noch anzuwenden. Das Abkommen mit Kanada dürfe in keinem Fall vorläufig angewendet werden, bevor die nationalen Parlamente darüber abgestimmt haben.
Laut Satzung und Selbstverständnis sind deutsche Sparkassen gemeinnützige Anstalten des öffentlichen Rechts, die dem Wohl der Wirtschaft und den Menschen in ihrer Region verpflichtet sind. Von möglichst hohen Gewinnen und Rücklagen ist keine Rede.
Filialen werden geschlossen
Die Gießener Sparkasse will in nächster Zeit zahlreiche Filialen in Gießen und den Kreisgemeinden schließen. Im Geschäftsbericht für 2015 steht, die Zahl dieser Stellen würde von 28 auf 15 „verdichtet“ – richtiger wäre wohl „ausgedünnt“. Angeblich ist das aufgrund der niedrigen Zinsen notwendig. Haupteinnahmequelle der Sparkassen sind die Zinsüberschüsse, also die Differenz zwischen an Einleger gezahlten Zinsen und von Kreditnehmern eingenommenen Zinsen.
Diese betrugen 2015 etwa 50 Millionen Euro, nur unwesentlich weniger als 2014. Zweite Einnahmequelle sind Provisionen, etwa 15 Millionen Euro. Dieser Betrag ist etwas höher als 2014. Es gibt also keinen Grund, durch Schließungen in den Gemeinden Kosten zu sparen – für die Menschen im Kreis bedeutet der Verlust der Sparkasse vor Ort einen bedeutenden Einschnitt.
Der Geschäftsüberschuss der Sparkasse betrug 2015 etwa 8 Millionen Euro, der größte Teil davon fließt, wie auch bei der Städtischen Wohnbau, in die Rücklagen. Als Bilanzgewinn werden nur etwa 2,5 Millionen ausgewiesen. Davon fließen etwa 10% an die Gesellschafter, also an die Stadt Gießen und die Kreisgemeinden. Die AfD hat jetzt öffentlichkeitswirksam gefordert, die Auszahlung an die Gesellschafter deutlich zu Lasten der Rücklagen zu erhöhen. Das ist aber ein falscher Ansatz.
Gebühren-Spielraum nutzen
Jeder Euro, der von einer Bank oder Sparkasse verdient wird, kommt von den Kunden, also Kreditnehmern und Einlegern (Sparern). Jeder an die Gesellschafter ausgeschüttete Gewinn ist also so etwas wie eine versteckte Steuer. Als gemeinnützige Einrichtung hätte die Sparkasse Spielraum für Gebührensenkung, niedrigere Zinsen für Kreditnehmer und höhere für Sparer.
Für den einzelnen wären das meist nur kleine Beträge, aber vor allem eine Senkung der viel zu hohen Zinsen für Dispokredite, also für überzogene Konten, wäre für viele eine deutliche Erleichterung. Für Menschen mit niedrigem Einkommen kann jede unvorhergesehene Ausgabe zur Kontoüberziehung und damit hohen Zinsausgaben führen.
In den Gremien der Sparkasse sitzen zwar Kommunalpolitiker, die dort aber keine wirklich gemeinnützige Geschäftspolitik durchsetzen.
In ihrem Parteiprogramm fordert die DKP die Überführung der Banken in demokratisch kontrolliertes öffentliches Eigentum. Das gilt auch für die Sparkassen.
Gernot Linhart
Das Werksgelände des österreichischen Leuchtenherstellers Zumtobel in Usingen ist abgesperrt. Wie die Geschäftsführung behauptet, wegen der Beschädigung von Betriebsmitteln. Und die hat dann auch gleich Anzeige gegen Unbekannt gestellt. Da sind der gemeine Kapitalist und sein Handlanger im Management nicht zimperlich. Und ein kaputtes LED-Birnchen findet sich bestimmt irgendwo in den Werkshallen. „Beschädigung von Betriebsmitteln“ kann man daraus machen. In einem Land, in dem ein falsch abgerechneter Pfandbon (Wert < 2,– €) für eine Verdachtskündigung ausreicht.
Angefangen hat das Ganze mit den üblichen Nöten eines gewöhnlichen Kapitalisten. Das usinger Werk schreibt schwarze Zahlen. Das klingt noch nicht nach Not. Aber die Zahlen könnten noch besser sein. Schließlich versprechen die „innovativen Finanzprodukte“ deutscher Banken teilweise zweistellige Renditen. Dagegen sehen die Gewinne eines Produktionsunternehmens vielleicht doch etwas blass aus. Was denkt sich da der gewitzte Kapitalist: Werk verkaufen, Erlös in Rentableres investieren.
Vielleicht hat es aber aus steuerlichen Gründen mehr Sinn gemacht, das Werk gleich ganz abzuschreiben. Die Verhandlungen mit einem Investor, der bereit war, das Werk zu übernehmen, wurden jedenfalls Ende August abgebrochen. Das bedeutet das Aus für die Arbeitsplätze und damit die Existenz der 145 Beschäftigten.
Die zuständige Gewerkschaft IG-Metall hat darauf Verhandlungen zu einem Sozialtarifvertrag eingefordert. Ziel ist, möglichst hohe Abfindungen für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen zu erreichen. Einen Arbeitskampf für den Erhalt von Werk und Arbeitsplätzen lässt das deutsche Arbeitskampfrecht nicht zu. Schließlich schützt das deutsche Grundgesetz Privateigentum und damit die Willkür der Privateigentümer. Dagegen zu streiken gilt dem deutschen Richter als Unrecht.
Die usinger Beschäftigten jedenfalls haben am 7. September mit nahezu 100% für den Streik gestimmt und das Werk ab dem Morgen des 8. September bestreikt.
Und weil dafür der gewöhnliche Kapitalist nun überhaupt kein Verständnis hat – weder in Deutschland, noch in Österreich, noch irgendwo anders – gab‘s dafür den Schlag unter die Gürtellinie. Aussperrung, Werksgelände absperren, falsche Verdächtigungen und Strafanzeige.
Die usinger Kolleginnen und Kollegen haben sich davon nicht einschüchtern lassen. Das ist gut so!
Aber sie brauchen unsere Solidarität. Mail- und Spendenadresse finden sich im Flugblatt der IG-Metall (gibt‘s hier). Die DKP-Hessen hat ihre Solidarität bereits erklärt. Und zwar nicht nur in warmen Worten, sondern auch finanziell (Schreiben gibt’s hier).
Neben der Solidarität für die Streikenden ist aber auch etwas Anderes nötig:
Die Diskussion in den Gewerkschaften über den Umgang mit Personalabbau, Betriebsschließungen und -verlagerungen, Tarifflucht, generell dem grundgesetzlich geschützten Recht des Privateigentümers auf Willkür. Das zeigen die Auseinandersetzungen bei Schlecker, Praktiker, HP in Rüsselsheim und aktuell bei Zumtobel in Usingen.
Es wird Zeit, dass sich in den Gewerkschaften wieder darauf besonnen wird, das Recht auf Privateigentum in Frage zu stellen; nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch. Im Streik.
Bernd Blümmel
Trotz Urlaubszeit waren Genossinnen und Genossen, die in Betrieben, Behörden und Gewerkschaften aktiv sind, zu dem Treffen erschienen. Und wir haben uns besonders darüber gefreut, dass auch ein Kollege des Vertrauensleute-Körpers bei T-Systems, der noch nicht Mitglied unserer Partei ist, mit uns diskutiert hat.
Am Vormittag haben wir uns über die aktuelle Situation in den jeweiligen Branchen und Gewerkschaften unterhalten. Natürlich war auch die zunehmende Diskussion über die Entwicklung der Produktivkräfte (Digitalisierung, Vernetzung, INDUSTRIE 4.0) Thema unserer Runde. Kontrovers wurde darüber diskutiert, ob die Entwicklung der Produktivität tatsächlich eine neue Qualität erreicht hat und ob der Begriff INDUSTRIE 4.0 gezielt im Klassenkampf eingesetzt wird.
Ein weiterer Punkt waren die widersprüchlichen Entwicklungen in den Gewerkschaften. Während insgesamt die Zahl der Streiktage deutlich gestiegen ist – dabei aber immer noch weit hinter der Situation in den meisten europäischen Ländern zurück bleibt – und die Auseinandersetzungen an bestimmten Punkten an Härte zunehmen (Amazon, Post-Streik 2015, Diskussion der Warnstreik-Strategie in der IG-Metall), blühen gleichzeitig Sozialpartnerschaft, Burgfrieden- und Standortlogik.
Zwei Dokumente, die den „Sozialdemokratismus“ in den Gewerkschaften besonders deutlich machen, sind die Broschüre „Tarifabschluss 2016“ und der gemeinsame Zukunftskongress zu INDUSTRIE 4.0 und Standortchancen der IG-Metall und des Arbeitgeberverbandes HESSENMETALL.
Seit Mitte Juli sind die freiwilligen Polizeihelfer, die vor drei Jahren abgeschafft wurden, wieder in Gießen im Einsatz. Für nicht mal Mindestlohn (7,50 Euro/Std.) sollen sie, so ihre Verfechter, „das subjektive Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger stärken“.
Der Polizei und der Sicherheit nicht
Dem widerspricht die Gewerkschaft der Polizei nachdrücklich und fordert die Einstellung von mehr regulären Polizeibeamten. Mit den freiwilligen Polizeihelfern würde allenfalls eine Scheinsicherheit vorgespielt, die im Ernstfall nicht trägt.
Dass diesem herbeigeredeten „Unsicherheitsgefühl“ jegliche reale Grundlage fehlt, wird allenthalben verschwiegen. So sind die Wohnungseinbrüche 2015 im Vergleich zum Vorjahr um 13% zurückgegangen – und das bei steigenden Einwohnerzahlen (und tausenden Flüchtlingen). Auch bei den hier relevanten Bereichen wie Straßenkriminalität, Raub, Vergewaltigung… sind die Zahlen gesunken. Zugenommen haben nur Schwarzfahren und Ladendiebstahl.
Nun ist der vom Land Hessen unterstützte freiwillige Polizeidienst keine rein Gießener Sache, auch in andern Bundesländern gibt es ähnliche Projekte. Dass damit Personalkosten bei der regulären Polizei eingespart werden können, ist eine Seite der Medaille.
Mehr Bundeswehr statt Polizei?
Schwerwiegender ist die heimliche Verdrängung der Polizei durch die Bundeswehr. Durch permanente Unterbesetzung können die Beamten ihre Aufgabe kaum noch erfüllen. (In Hessen sind inzwischen 3 Millionen Überstunden angefallen.) Da wird dann „zur Unterstützung“ die Bundeswehr geholt – nicht nur bei Katastropheneinsätzen und „Terrorbekämpfung“, wie bereits unter Umgehung des Grundgesetzes geschehen.
Wer und was soll bekämpft werden?
Kriegsministerin von der Leyen brennt darauf, die Bundeswehr überall einsetzen zu können. Und so ist es auch im „Weißbuch 2016“ der Bundesregierung mit Kanzlerin Merkel (CDU) und Vizekanzler Gabriel (SPD) vorgesehen. Warum ist das den Herrschenden so wichtig? Dazu genügt ein Blick nach Frankreich, wo der Ausnahmezustand verhängt wurde und die um ihre Rechte kämpfenden Arbeiter seit Monaten mit allen Mitteln bekämpft werden.
Nicht nur DKP und Linkspartei sind strikt gegen die Bundeswehr im Innern, sondern auch die Polizei und – noch – die SPD… Die war auch nach 1945 vehement gegen die Remilitarisierung, bis sie dann doch zustimmte, wie auch 1968 den Notstandsgesetzen. Den ersten deutschen Angriffskrieg nach 1945 hat sie dann schon selbst geführt.
Erika Beltz
Der Haushalt der Stadt Reinheim für das Jahr 2016 ist beschlossene Sache. Zur Finanzierung wurden bekanntlich die Steuern kräftig angehoben. Insbesondere die Grundsteuer B (Bebauter Grundbesitz) fällt ins Gewicht. Mit dem nächsten Steuerbescheid wird es für viele ein böses Erwachen geben.
Eine Anhebung der Grundsteuer B von einem seitherigen Satz von 300 auf 450 Punkte bedeutet zum Beispiel: Wer jährlich 200 Euro gezahlt hat, muss künftig 300 Euro hinblättern. Das ist eine Anhebung um 50 Prozent. Und das treibt auch die Mieten hoch, denn die Grundsteuer wird umgelegt. Verantwortet hat dies die bei der Kommunalwahl als Sieger hervorgegangene Koalition von SPD und Grünen.
Richtig ist: Wir waren spät dran mit der Verabschiedung des Haushalts. Das war auch der Kommunalwahl geschuldet. Normalerweise hat Reinheim in der Dezember-Sitzung des Parlaments die Verabschiedung vorgenommen. Das hat nicht funktioniert: Eine unausgeglichene Finanzlücke hatte geklafft.
In der damals schwierigen Lage hat sich die DKP für einen Konsens-Haushalt ausgesprochen. Auf irgendeinen ausgabenwirksamen Antrag haben wir verzichtet. Es hätte bedeutet, dass aber auch alle politischen Kräfte Abstriche machen müssten und aufeinander zugehen.
Doch gerade die beiden großen Fraktionen haben in den Gesprächen geblockt. Bekannte Äußerungen (Einerseits: „Ich höre interessiert zu.“ – Andererseits: „Ich habe mich geäußert.“) belegen die Blockade-Haltungen. So war letztlich ein Konsens-Haushlalt nicht machbar.
In einer „Fleiß-Arbeit“ wurden dann von zwei Fraktionen Anträge vorgelegt. Es sollte äußerst umfangreiche Streichungen und leichte Anhebungen geben. Ohne genaues Überprüfen in den zuständigen Ausschüssen war ein solches Unterfangen nicht zu beschließen.
Deshalb wurde – auch mit DKP-Stimmen – am 26. Januar die Rück-Überweisung in die Ausschüsse zur weiteren Beratung beschlossen. Die Ausschüsse wurden nicht einberufen. Somit konnte auch keine Stadtverordneten-Sitzung mehr stattfinden.
Nach der Wahl hat nach dem bekannten Motto „Nach den Wahlen heißt es zahlen!“ die Mehrheit von SPD und Grünen die Erhöhungen beschlossen und den Haushalt unter Dach und Fach gebracht.
Das Beispiel Reinheim ist kein Einzelfall. In umliegenden Städten und Gemeinden sind ähnliche Dinge zu verzeichnen. Das Geld langt nicht. Die Steuern und Gebühren werden erhöht. Das Land Hessen mit der CDU-Grünen-Regierungsmehrheit stattet die Städte und Gemeinden mit zu wenigen Geldmitteln aus. Unter Aushebelung der verfassungsmäßig verbrieften kommunalen Selbstverwaltung werden die Gemeinden gezwungen, dem Bürger immer wieder in die Taschen zu greifen. Aus unserer Sicht ist das der falsche Weg.
Jede Erhöhung treibt den Durchschnitt nach oben. Und so zwingt das Land Hessen die Gemeinden, immer weiter an der Schraube zu drehen. Gemeinsam müssen sich Städte, Gemeinden und Landkreise wehren. Die Gemeinden brauchen mehr Geld.
Bei der Rüstung, den großen Monopolen, den Gehältern der DAX-Vorstände ist das Geld zu holen. Hierzu wäre eine Reform im ursprünglichen Sinne erforderlich. Die DKP ist bereit, gemeinsam mit anderen hierfür zu wirken.
Arno Grieger
Aus „Unser Weg“, Zeitung der DKP, Ausgabe August 2016
Die Kriminalisierung von Antifaschisten und Kommunisten endlich beenden – weg mit dem KPD-Verbot!
Am 17.August 1956 – gerade 11 Jahre nach der Zerschlagung des Hitlerfaschismus – fällte das Bundesverfassungsgericht auf Antrag der Regierung Adenauer das Verbotsurteil gegen die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD). Die von Rosa Luxemburg, Karl Liebknecht, Wilhelm Pieck 1918 gegründete KPD war bereits unter Hitler 12 Jahre verboten gewesen. Von den 300.000 Mitgliedern der KPD waren ca. 150.000 in KZs oder Zuchthäuser gesperrt und ca. 30.000 umgebracht worden. Der KPD-Vorsitzende, der Hamburger Hafenarbeiter Ernst Thälmann, wurde auf direkten Befehl Hitlers nach 11 Jahren Einzelhaft im August 1944 liquidiert. Die Verluste der KPD überstiegen somit bei weitem die jeder anderen Widerstandsgruppe oder Partei in Deutschland.
Die Hintergründe des KPD – Verbots
Das Verbotsurteil hing untrennbar zusammen mit der von den USA und der NATO betriebenen Politik des Kalten Krieges gegen die im Weltkrieg weitgehend verwüstete Sowjetunion und mit der Spaltung Deutschlands nach 1945. „Rollback“ hieß diese Strategie: Die im Ergebnis des Zweiten Weltkriegs entstandenen sozialistischen Staaten sollten mit allen Mitteln – auch mit kriegerischen – aus dem sowjetischen Einflussbereich „befreit“und die sozialistischen Macht- und Eigentumsverhältnisse in der Sowjetunion sollten umgestürzt werden. In diesem Konzept spielte der 1949 von den Westmächten geschaffene westdeutsche Separatstaat eine besondere Rolle als „Speerspitze“ der NATO.
Im Gegensatz zu den Interessen des deutschen Volkes und der Völker Europas gingen vor allem der US- und der britische Imperialismus dazu über, Angriffspläne inclusive des Ersteinsatzes von Atombomben gegen die Sowjetunion zu entwickeln.
Die Regierung Adenauer hatte entgegen aller öffentlichen Friedensschwüre schon ab 1949 heimlich mit der Vorbereitung der Wiederbewaffnung begonnen. Der Aufbau der neuen Wehrmacht wurde von ehemaligen Hitler-Generälen organisiert. Dem stand jedoch eine breite antimilitaristische Grundstimmung gegenüber, die in vielen von der KPD und anderen Friedenskräften organisierten Volksbefragungen, Demonstrationen und Protestaktionen zum Ausdruck kam. Auch eine antikapitalistische Stimmung war in den ersten Nachkriegsjahren noch weit verbreitet.
Der rege Widerstand gegen die systematisch angestrebte Wiederbewaffnung Westdeutschlands und seines Ausbaus zu einem „Frontstaat“ sollte und musste aus Sicht der Herrschenden kriminalisiert und zerschlagen werden. Das Verbot zunächst der Freien Deutschen Jugend (FDJ) und dann der KPD sollte diesen Protest schließlich illegalisieren und vor allem in die Arbeiter- und Gewerkschaftsbewegung hineinwirken. Es gelang den Herrschenden mit Hilfe der „Kalten-Kriegs-Hysterie“, kombiniert mit dem sog. „Wirtschaftswunder“ und auch unter Ausnutzung einiger politischer Fehler der KPD, deren nach 1945 zunächst bestehenden Einfluss v.a. in den Gewerkschaften und Betrieben wieder zurückzudrängen. Besonders die zwischen 1950 und 1968 durchgeführten fast 200.000 Ermittlungsverfahren und die ca. 10.000 durchgeführten Prozesse, die mit Haft, Arbeitsplatzverlust, Entzug des Wahlrechts und anderen Diskriminierungen endeten, verfehlten nicht ihre abschreckende Wirkung.
Heutige Funktion und Langzeitfolgen des KPD-Verbots
Das KPD-Verbot ist bis heute ein wichtiger politische Hebel zur Spaltung des Widerstandes gegen den imperialistischen Kurs der bundesdeutschen Regierungen geblieben – vor wie nach 1990.
Der deutschen Regierung geht es heute ganz offenkundig erneut darum, Weltmachtansprüche anzumelden und dafür die ökonomischen und militärischen Fähigkeiten zu entwickeln. Dabei wird auf ungehemmten Monopolprofit und Ausplünderung abhängiger Staaten orientiert, – bis es kracht, so wie in Griechenland – oder zu Lasten auch der deutschen Bevölkerung (siehe Prekarisierung und wachsende Massenarmut).
Wieder heißt es auch „Deutsches Militär in alle Welt“. Und wieder gibt es eine wohlwollende Unterstützung und Verbrüderung mit neuen und alten faschistischen Kräften in der Ukraine, in Ungarn und den Baltischen Staaten. Die Hetze gegen Russland und der Aufmarsch von NATO- und Bundeswehr-Einheiten an der russischen Westgrenze wird zu einer existentiellen Bedrohung für unseren Kontinent und den Weltfrieden.
Dagegen regt sich Widerstand wie in den 50er Jahren. Deshalb wurde und wird das KPD-Verbot bis heute als Abschreckung benötigt und deshalb sind alle Bemühungen, die Opfer der politischen Strafjustiz und des KPD-Verbots in Westdeutschland zu rehabilitieren, bislang gescheitert.
Das KPD-Verbot erlebte seine „Modernisierung“ durch die Politik der von Willy Brandt initiierten Berufsverbote der 70er und 80er Jahre. Erneut waren Zigtausende von politischen „Anhörungen“, Verfassungsschutzermittlungen und Entlassungen betroffen. Bis in die jüngste Zeit wurde und wird dieser „Radikalenerlass“ angewandt – vor allem gegen Mitglieder der 1968 neu zugelassenen DKP, aber auch gegen andere Demokraten und Antifaschisten. Und mit den politisch motivierten „Säuberungen“ und Entlassungen von Funktionsträgern der sozialistischen DDR nach 1989 wurde nach dem Sieg der Konterrevolution im Osten Deutschlands die Kommunistenverfolgung fortgesetzt. Bis heute ist die BRD der einzige Staat Westeuropas, in dem die Kommunistische Partei verboten ist – trotz Zulassung der DKP in 1968.
KPD-Verbot ein Problem „ewig gestriger Nostalgiker“?
Nein. Der Literaturnobelpreisträger Thomas Mann bezeichnete einst den Antikommunismus als die „Grundtorheit unserer Epoche“. Thomas Mann war kein Kommunist. Doch er hatte erkannt, wozu der Antikommunismus führt und wozu er dient. Tatsächlich sollen dadurch alle abgeschreckt und eingeschüchtert werden, die sich nicht mit Ungerechtigkeiten und Missständen des Kapitalismus abfinden wollen.
Wir fordern daher die Aufhebung des verfassungswidrigen KPD-Verbots und die Entschädigung sowie Rehabilitierung der Opfer!
Wir fordern darüber hinaus die Entschädigung und Rehabilitierung der Berufsverbots-Betroffenen der 70er und 80er Jahre und Wiedergutmachung für alle, die nach 1989 allein aus politischen Gründen in Ostdeutschland diskriminiert wurden.
Dafür demonstrieren wir am Samstag, 10.September – 60 Jahre nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen die KPD in Karlsruhe.
Weg mit dem KPD-Verbot!
Kundgebung & Demonstration 10. September 2016 – Karlsruhe, Ludwigsplatz, 15.00 Uhr
Veranstaltung Ort: Veranstaltungslokal „Walhalla“, Augartenstraße 27, Karlsruhe
Veranstalter: DKP-Parteivorstand und DKP-Bezirksvorstand Baden-Württemberg
Aufruf zu bundesweiten Großdemonstrationen in sieben Städten – in Berlin, Frankfurt/Main, Hamburg, Köln, Leipzig, München und Stuttgart am 17. September 2016
Für einen gerechten Welthandel! CETA & TTIP stoppen!
CETA und TTIP, die Abkommen der EU mit Kanada und den USA, drohen Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu untergraben. Im Herbst geht diese Auseinandersetzung in die heiße Phase: EU und USA drücken aufs Tempo und wollen TTIP bis zum Jahresende fertig verhandeln. CETA ist bereits fertig verhandelt. EU-Kommission und Bundesregierung wollen, dass das Abkommen beim EU-Kanada-Gipfel im Oktober offiziell unterzeichnet wird. Zuvor müssen sowohl der EU-Ministerrat als auch die Bundesregierung entscheiden, ob sie CETA stoppen. CETA dient als Blaupause für TTIP. Schon mit CETA könnten Großunternehmen über kanadische Tochtergesellschaften EU-Mitgliedsstaaten auf Schadensersatz verklagen, wenn neue Gesetze ihre Profite schmälern. Kurz vor diesen Entscheidungen tragen wir unseren Protest gegen CETA und TTIP auf die Straße!
Getragen von einem breiten Bündnis demonstrieren wir mit weit über hunderttausend Menschen am Samstag, den 17. September in sieben Städten – in Berlin,Frankfurt/Main, Hamburg, Köln, Leipzig, München und Stuttgart.
Damit fordern wir auch die Landesregierungen auf, im Bundesrat CETA und TTIP nicht zuzustimmen. Wir sind Teil einer transnationalen Bewegung: Auf beiden Seiten des Atlantiks streiten wir zusammen mit unseren Freund/innen und Partner/innen in Kanada und USA gegen Abkommen, die vor allem mächtigen wirtschaftlichen Interessengruppen dienen und somit das Ungleichgewicht zwischen Gemeinwohl- und Wirtschaftsinteressen festschreiben. Hier wie dort treten wir für eine Handels- und Investitionspolitik ein, die auf hohen ökologischen und sozialen Standards beruht und nachhaltige Entwicklung in allen Ländern fördert. Sie muss insbesondere
- Demokratie und Rechtsstaat fördern sowie die Gestaltungsmöglichkeiten von Staaten, Ländern und Kommunen für die Zukunft sichern,
- nationale wie internationale Standards zum Schutz von Mensch, Umwelt und guter Arbeit stärken sowie
- die Entwicklung einer gerechten Weltwirtschaftsordnung fördern.
Wir brauchen soziale und ökologische Leitplanken für die Globalisierung. Doch CETA und TTIP gehen in die falsche Richtung: Der „Wert“ des Freihandels wird über die Werte ökologischer und sozialer Regeln gestellt. Sonderklagerechte für Investoren gefährden demokratische Handlungsfreiheiten.
Beide Abkommen und das Dienstleistungsabkommen TiSA setzen öffentliche und gemeinnützige Dienstleistungen und Daseinsvorsorge, kulturelle Vielfalt und Bildungsangebote unter Druck. Sie ziehen die falschen Lehren aus der Finanzkrise, stärken transnationale Konzerne und schwächen kleine und mittelständische Unternehmen, auch in der Landwirtschaft. CETA und TTIP grenzen die Länder des globalen Südens aus, statt zur Lösung globaler Probleme wie Hunger, Klimawandel und Verteilungsungerechtigkeit beizutragen. Wir treten daher für internationale Abkommen ein, die
- Umwelt-, Sozial-, Daten-und Verbraucherschutzstandards erhöhen statt sie zu senken oder auszuhebeln;
- Arbeitsstandards wie die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) festschreiben statt sie auszuhöhlen;
- öffentliche und gemeinnützige Dienstleistungen und Daseinsvorsorge stärken statt sie zu schwächen;
- kulturelle Vielfalt und öffentliche Bildungsangebote fördern statt sie als Handelshemmnis zu betrachten;
- bäuerliche und nachhaltige Landwirtschaft sowie artgerechte Tierhaltung voranbringen statt Gentechnik und industrielle Landwirtschaft zu fördern;
- die Macht von Konzernen und Finanzmarkt-Akteuren begrenzen statt sie zu vergrößern
- global ausgerichtet sind statt die Mehrheit der Menschen auszugrenzen und
- transparent und offen verhandelt werden statt geheim und in Hinterzimmern.
Hierfür gehen wir am Samstag, den 17. September in Berlin, Frankfurt/Main, Hamburg, Köln, Leipzig, München und Stuttgart auf die Straße. Demonstrieren Sie mit!
Demo-Bündnis CETA & TTIP stoppen Frankfurt
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